FAQ
Häufig gestellte Fragen und Antworten vor Ihrem Besuch bei uns

Wie kann ich mich / meinen Angehörigen anmelden?

Der einfachste Weg, sich oder Ihren Angehörigen bei uns anzumelden, ist per Telefon. Falls wir gerade in einer Therapie oder anderweitig beschäftigt sind, melden wir uns schnellstmöglich zurück und können in Ruhe über Ihr Anliegen sprechen.

Selbstverständlich können Sie sich auch per Mail über diese Homepage bei uns anmelden. Auch hier treten wir zeitnah mit Ihnen in Kontakt. 

Gelegentlich kommen Patienten oder Angehörige persönlich zwecks Anmeldung zu uns in die Praxis - dies ist dann häufig mit Wartezeiten verbunden, weil wir in der Regel in einer logopädischen Behandlung sind und zwischen den Therapien oft nur wenig Pause haben. 

Daher unsere herzliche Bitte: rufen Sie an oder schreiben Sie uns eine Mail, wenn Sie sich oder einen Angehörigen anmelden möchten.

Was brauche ich, um eine logopädische Therapie zu bekommen?

Um eine logopädische Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt zu bekommen, brauchen Sie eine Heilmittelverordnung (umgangssprachlich: Rezept) eines Arztes, der somit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung dokumentiert. Heilmittelverordnungen bekommen Sie - je nach Diagnose - vom Kinderarzt, HNO-Arzt, Hausarzt, Neurologen oder Zahnarzt/Kieferorthopäden.

Auch privat versicherte Patienten benötigen ein Rezept vom Arzt, um später mit der privaten Versicherung abrechnen zu können.

Klären Sie bitte im Vorfeld ab, ob Ihr Versicherungsvertrag eine logopädische Behandlung einschließt.

Machen Sie auch Hausbesuche?

Wenn der Arzt, der das Rezept ausstellt, einen Hausbesuch für notwendig hält und diesen auf dem Rezept vermerkt, können wir die Therapie gern bei Ihnen zu Hause durchführen.

Bieten Sie auch Videotherapie an?

Videotherapien sind wieder von den Krankenkassen genehmigt. Wir arbeiten mit dem zertifizierten Anbieter Noventi zusammen, der alle Auflagen der Krankenkassen (vor allem DSGVO) erfüllt und deren Software sehr leicht zu bedienen ist.
Videotherapie kann gut genutzt werden, wenn sonst eine Therapie ausfallen müsste. (z.B. bei Corona-Erkrankungen innerhalb der Familie, fehlende Fahrmöglichkeit...). So muss der Therapieprozess nicht unterbrochen werden. Sprechen Sie uns an.

Wie lange ist mein Rezept gültig?

Ein Rezept für logopädische Therapie ist 28 Tage gültig. Das heißt, die erste Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung des Rezeptes stattfinden.

Da es in logopädischen Praxen meistens etwas länger dauert, bis wir einen Termin anbieten können, raten wir Ihnen, schon beizeiten mit unserer Praxis Kontakt aufzunehmen. Wir setzen Sie dann direkt auf unsere Warteliste. Falls Sie später doch keinen Bedarf mehr haben, können Sie sich problemlos wieder von der Warteliste streichen lassen.

Wenn Sie bereits ein Rezept in den Händen haben, ist es meist kein Problem, es vom Arzt ändern zu lassen. Dies können wir gern – nach Absprache mit Ihnen – für Sie tun.

Gibt es die Möglichkeit kostenfreier Beratung?

Beratung zur kindlichen Sprachentwicklung:
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Familienzentren in Leopoldshöhe gibt es alle 6 Wochen die Möglichkeit eines kostenfreien Beratungsgesprächs durch Logopädinnen aus unserer Praxis.
Termine und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Termine.

Eine kostenlose telefonische Beratung rund um das Thema Stimme und Stimmtherapie erhalten Sie bei unserer Mitarbeiterin Alke Bauer, Telefon 0160-98338589
Wenn Sie Probleme mit der Stimme haben, können Sie klären, ob eine Stimmtherapie für Sie in Frage kommt und welche Methoden dafür zur Verfügung stehen.
Die Probleme können sich auf die Sprechstimme oder auf die Singstimme beziehen. Auch bei Sprechhemmungen oder Sprechangst können Sie sich beraten lassen.

 

Wie lange muss ich auf einen Termin warten?

Dies ist von mehreren Faktoren abhängig. 

  • Uhrzeit: Vormittagstermine können wir schneller vergeben.
  • bei Nachmittagsterminen machen wir die Erfahrung: je später am Nachmittag Ihre Terminmöglichkeiten liegen, umso länger müssen Sie warten.
  • Akutfälle: bei Akutfällen versuchen wir selbstverständlich, sie umgehend zu versorgen.

Der Praxisalltag in einer logopädischen Praxis sieht anders aus als in einer Arztpraxis. Unsere Patienten kommen meist wöchentlich zur Behandlung. Sie haben einen festen Termin, so dass Patienten und Therapeuten gut planen können. Die Behandlung wird abgeschlossen, wenn das Therapieziel erreicht ist. Dann ist wieder ein Therapieplatz frei. Dies können wir aber verständlicherweise nicht im Voraus bestimmen.
Da in unserer Praxis mehrere Logopädinnen und Atem- Sprech- und Stimmlehrerinnen arbeiten, kommt es aber glücklicherweise regelmäßig zu freien Therapieplätzen, die dann gleich weitervergeben werden können.

Wie lange dauert eine logopädische Behandlung?

Die einzelne Anwendung dauert je nach Vorgabe des Arztes 30-60 Minuten (in der Regel 45 Minuten). 

Die Dauer der Gesamtbehandlung ist von der Schwere der Problematik abhängig.

In einzelnen leichten Fällen sind nur ein paar Therapiestunden notwendig, bei Schlaganfallpatienten oder Kindern mit Sprachentwicklungsverzögerungen kann die Therapie über Jahre andauern, evtl durch längere Therapiepausen unterbrochen.

Muss ich etwas bezahlen?

Gesetzlich Versicherte:

  • Kinder bis 18 Jahre sind komplett kostenfrei.
  • Erwachsene ab 18 Jahre müssen die Rezeptgebühr bezahlen. Die Rezeptgebühr setzt sich zusammen aus 10 Euro für das Rezept plus 10 % der logopädischen Behandlungspreise.

Privatpatienten:

  • Sie erhalten eine Rechnung über den 1,2 fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen.

Kann ich eine Therapie kurzfristig absagen?

Wir arbeiten mit einem Bestellsystem, d.h. die vereinbarten Termine sind ausschließlich exklusiv für Sie reserviert, damit wir – gut vorbereitet, voll konzentriert und ohne Unterbrechung – nur für Sie arbeiten können.

Aufgrund dieses Behandlungskonzepts ergeben sich in unserer Praxis für unerwartet kurzfristige Behandlungsausfälle in aller Regel keine Möglichkeiten, die Behandlungszeit anderen Patienten zur Verfügung zu stellen, so dass entsprechende Ausfälle immer zu Lasten der Praxis gehen.

Selbstverständlich können wir nachvollziehen, dass sich aufgrund beruflicher, familiärer oder gesundheitlicher Umstände unvorhersehbare Situationen von allerhöchster Priorität für Sie ergeben können.

Wir bitten allerdings um Verständnis, dass wir uns vorbehalten, bei kurzfristigen Absagen, d.h. kürzer als einen vollen Werktag im Voraus ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.